Impressum und AGB

Anschrift:

Wölfersheimer Bauschutt & Rohstoff Verwertung GmbH
Auf dem Hals 2 – 4
61200 Wölfersheim / Berstadt                                           

Kontakt:

Betriebsleitung:
Tel.:   06036. 9047830
Fax.:  06036. 9047837
timm.jakob@wbrgmbh.de

Kontakt:       

Buchhaltung:
Tel.:   06036. 9047831
Fax.:  06036. 9047837
timm.jakob@wbrgmbh.de

Geschäftsführerin:
Tatiana Mularcikova-Lindt

Sitz:
Wölfersheim / Berstadt
AG Friedberg HRB 6540
USt-IdNr.: DE 257151756

Rechtshinweis:
Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der zur Verfügung gestellten Informationen.
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Haftungsausschluss:
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Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen


I) Angebot und Abschluss von Verträgen mit der Firma Wölfersheimer Bauschutt und Rohstoffverwertung GmbH über Entsorgung, Anlieferung und Abnahme von recyclingfähigem Material.
1) Unsere Lieferungen und Leistungen sowie Ein- und Zwischenlagerung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten deshalb auch für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie sind die Grundlage aller Verträge, die mit uns mündlich, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich abgeschlossen werden.
II) Anlieferung, Annahme, Entsorgung und Wiederverwertung
1) Die Anlieferung erfolgt auf Risiko und Gefahr des Kunden. Eine Entscheidung zur Annahme des angelieferten/abgeholten Materials wird erst getroffen, nach Prüfung und Sichtung des Materials in unserer Anlage. Der Anlieferer ist verpflichtet Auskunft über die Herkunft des Materials zu geben. Angenommen wird nur schadstofffreie Erde; zur Wiederverwertung
nur sauberes, recyclingfähiges Material.
III) Mängelrüge, Haftung, Verjährung
3) Wenn wir oder unsere Mitarbeiter vor, bei oder nach einem Abschluss oder in anderem Zusammenhang Rat oder Auskunft erteilen oder eine Empfehlung aussprechen, so haften wir dafür nicht.
IV) Preise
1) Sind besondere Preise nicht schriftlich vereinbart, so gilt jeweils unsere im Zeitpunkt der Anlieferung gültige Preisliste. 2) Anlieferungskosten, Kippkosten uns sonstige mit der Anlieferung in Verbindung stehende Kosten werden gesondert berechnet und ausgewiesen. 3) Die bei der Anlieferung jeweils gültige Mehrwertsteuer kommt hinzu. 4) Wir sind in allen Fällen zur Erfüllung von Verpflichtungen nur bei befriedigender Bonität des Auftraggebers gehalten und können unsere Lieferung von Vorauskasse oder vorheriger Bestellung von Sicherheiten abhängig machen, sowie erklären, dass wir die Lieferung nur gegen Barzahlung ausführen oder fortsetzen.
V) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, bei Inrechnungstellung unserer Lieferungen sofort ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach § 288 BGB berechnet.
VI) Erfüllungsort und Gerichtsstand
1) Erfüllungsort für Lieferung, Annahme, Wiederverwertung und Entsorgung ist Sitz unseres Betriebes.
2) Erfüllungsort und Gerichtsstand, auch bei Wechsel- und Schecksachen, ist unabhängig von der Höhe des Streitwertes, das AG Friedberg/Hessen bzw. LG Gießen.
VII) Gesetzliche Bestimmungen, Richtlinien und LAGA
Es dürfen nur mineralische Abfälle ( Boden und Bauschutt ) mit einer Schadstoffbelastung gemäß der LAGA-Zuordnungswerte Z0 und Z1.1 ( LAGA-Zuordnungswerte gemäß Mitteilungen der LAGA, Heft 20, Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Reststoffen/Abfällen – Technische Regeln ) in der Anlage angenommen und behandelt werden.
Wir verweisen auf das Regierungspräsidium Darmstadt und die uns betreffenden Gesetze wie folgt: BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG), des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG),
des Hessischen Ausführungsgesetzes zum KrwG (HAKrwG). Das Gesetz zum Schutz von schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) sowie die Bundes- bodenschutz- und Altlastenverordnung. Weiterhin auf das Merkblatt des RP Darmstadt „Entsorgung von Bauabfällen“ und die Länderarbeitsgemeinschaft (LAGA) 20 Teil 1-3, 35
Die kompletten AGB´s finden Sie auf unserer Homepage unter „www.wbrgmbh.de“ oder auf Nachfrage in unserer Betriebsstätte.
VIII) Es wird darauf hingewiesen, dass die übernommenen Recyclingbaustoffe gemäß der geltenden Ersatzbaustoffverordnung (EBV) zu verwenden sind. Die entsprechende Einstufung des übernommenen Materials ist im Wiegeschein ausgewiesen und kann somit der entsprechenden Einbautabelle der EBV entnommen werden.
Die Art und Weise der Nutzung bzw. des Einbaus der Materialien ist gemäß den genannten Vorschriften vorzunehmen. Für eine nicht ordnungsgemäße Verwendung des Materials haftet ausschließlich der Käufer. Die Fa. WBR GmbH hat hiermit den Käufer der Recyclingbaustoffe auf die mögliche Verwendbarkeit hingewiesen.
Für nicht sach/- und fachgerechten Einbau bleibt die Fa. WBR haftungsfrei.

Wölfersheimer Bauschutt & Rohstoff Verwertung GmbH

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